Stabile politische Verhältnisse, liberale Rahmenbedingungen und ein Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden und Kantonen führen zu konstant tiefer Steuerbelastung in der Schweiz. Die Besteuerung erfolgt durch drei Körperschaften:
Der grösste Teil der Steuern wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Dadurch entsteht ein systembedingter Wettbewerb unter diesen Gemeinwesen. Weil die Steuersätze zudem in direktdemokratischer Form durch Abstimmungen vom Volk (der Steuerzahlenden) bewilligt werden müssen, besteht die Gewähr, dass die Steuern so tief wie nur möglich ausfallen. Der Steuereinzug erfolgt nur durch eine Stelle. Entscheidend für den Ort der Besteuerung sind der Firmensitz oder der Ort der wirtschaftlichen Aktivität.
Niedrige Unternehmenssteuern
Die Steuern für Unternehmen sind im internationalen Vergleich sehr niedrig. Die Bundessteuer ist einheitlich. Die Sätze für Unternehmen variieren nach Kanton. Für Firmen im Kanton Appenzell-Ausserrhoden bewegen sich die Sätze in folgenden Bereichen:
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Die Schweiz hat mit 200 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, damit internationale Doppelbesteuerung vermieden werden kann.