Im persönlichen Erstgespräch evaluieren wir die optimale Struktur und Gesellschaftsform Ihrer Firma mit Blick auf die steuerliche Situation. Die Namensgebung ist grundsätzlich frei. Nur wenige Tätigkeiten im Sicherheits-, Gesundheits-, Finanz- oder Rechtsbereich sind bewilligungspflichtig.
Die ausgeprägte Konkurrenzsituation der einzelnen Kantone untereinander und das Bemühen um Ansiedelungen neuer Firmen und Steuerzahler ermöglichen in einzelnen Kantonen sog. Tax Holidays oder Rulings: Steuererleichterungen bis zu 10 Jahre in z.T. namhaftem Umfang.
"I set up other companies in the past in different European countries and I'am impressed by the easy and straightforward process of the foundation here in Appenzell..."