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Steuererleichterungen - Rulings

Die ausgeprägte Konkurrenzsituation der einzelnen Kantone untereinander und das Bemühen um Ansiedelungen neuer Firmen und Steuerzahler ermöglichen in einzelnen Kantonen sog. Tax Holidays oder Rulings: Steuererleichterungen bis zu 10 Jahre in z.T. namhaftem Umfang.

Diese Erleichterungen gelten nur für die Kantons- und Gemeindesteuern. Lediglich in einigen strukturschwachen Regionen können auch bei der Bundessteuer Erleichterungen erwirkt werden. Diese Steuererleichterungen (Rulings bei Direktinvestitionen) sind meist an Bedingungen (Arbeitsplätze etc.) gebunden, nicht überall erhältlich und benötigen Verhandlungen und Zeit.

Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden hat diese Rulings abgeschafft und dafür die attraktivsten Unternehmenssteuern für alle eingeführt. Dieses Vorgehen ist einfacher und zukunftsgerichtet, weil berechenbar und für alle Unternehmen gleich.

Wir raten aufgrund der Diskussionen vorallem mit der EU, aber auch anderen Ländern von Holding-, gemischten oder Domizilgesellschaften ab, weil sich das Ende solcher Spezialbehandlungen abzeichnet. Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden verzichtete auf guten Rat hin bei der Festlegung des neuen Steuergesetzes auf solche Rulings und hat mit dem attraktiven Steuersatz für alle Unternehmen aufs richtige Pferd gesetzt. Alle Steuerpflichtigen gleich gut zu behandeln, ist ein Gebot der Fairness.